• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    30.06.2026
  • Kategorie
    Tätigkeitsbericht

Bericht zur Barrierefreiheit 2025

Titelbild des Berichts
Titelbild des Berichts, © stock.adobe.com

Barrierefreiheit ist eines der Grundprinzipien der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. In der Praxis bedeutet Barrierefreiheit von audiovisuellen Medien vor allem, Maßnahmen wie Untertitelung, Gebärdensprache, Audiodeskription oder einfache/leichte Sprache zu umzusetzen. Ziel ist es eine Mediennutzung ohne Hürden zu ermöglichen und somit gesellschaftliche Teilhabe. Medien sollen auch für Menschen mit Beeinträchtigung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind Mediendiensteanbieter:innen – mit bestimmten Ausnahmen – verpflichtet, den barrierefreien Anteil in ihrem Programm stufenweise zu erhöhen und darüber Bericht zu legen.

Einen genaueren Überblick über die Situation in Österreich und darüber, welche Veränderungen in den letzten Jahren passiert sind, bietet daher der Bericht zur Barrierefreiheit. Basis hierfür sind die von Mediendiensteanbieter:innen an die KommAustria gemeldeten Zahlen für das Jahr 2025.

Aus diesen Zahlen geht unter anderem hervor, dass überwiegend Unterhaltungssendungen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, aber im Vergleich zu den Vorjahren auch wieder mehr Informationsangebote. Zudem zeigt sich, dass Untertitelung mit Abstand die am häufigsten gesetzte Maßnahme für mehr Barrierefreiheit ist. Grund dafür ist, dass Untertitelung verglichen mit anderen Maßnahmen unkomplizierter und kostengünstiger umzusetzen ist. Der technische Fortschritt trägt zudem dazu bei, dass Barrierefreiheit umzusetzen einfacher wird.

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