Kommunikationsbehörde Austria
2026-0.801.977
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 20/2026, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Wien 98,3 MHz und Teile Niederösterreichs“) aus:
*WIEN 4 (Donauturm) 98,3 MHz
*S POELTEN 2 (Schildberg) 93,2 MHz
*BADEN 4 (Waltersdorfer Straße) 95,5 MHz
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 7. Jänner 2027, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 15.10.2026
Kommunikationsbehörde Austria
MMag. Martin Stelzl
(Mitglied)