• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    11.11.2011
  • Kategorie
    Ausschreibungen

Ausschreibung von Zulassungen zu Errichtung und Betrieb von terrestrischen Multiplex-Plattformen gemäß § 23 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

KOA 4.210/11-003

Ausschreibung von Zulassungen zu Errichtung und Betrieb von terrestrischen Multiplex-Plattform gemäß § 23 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 23 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, nach Maßgabe des Digitalisierungskonzeptes 2011 gemäß § 21 AMD‑G der KommAustria vom 27. April 2011, KOA 4.000/11‑023 (Digitalisierungskonzept 2011), 

                                     die Planung, die Errichtung (den technischen Aufbau) und den Betrieb 

                                           von lokalen und regionalen terrestrischen Multiplex-Plattformen 

                                                                  im Standard DVB-T oder DVB-T2

                                                        insbesondere in den folgenden Regionen aus:

                                                                          1.      Wien Kanal 41,

                                                                      2.      Vorarlberg Kanal 55,

                                                                    3.      Osttirol Kanal 49 sowie

                                                                     4.      Nordtirol Ost Kanal 36

 

Anträge können für lokale und regionale Versorgungsgebiete im gesamten Bundesgebiet eingebracht werden, wobei die beantragten Versorgungsgebiete jeweils höchstens ein Bundesland umfassen können. Im Rahmen dieser Ausschreibung stehen neben den oben genanten Frequenzressourcen noch White Spaces iSd § 2 Z 1 Digitalisierungskonzept 2011 zur Verfügung, wobei die konkrete Frequenzauswahl im Zuge des Zulassungsverfahrens auf Basis der eingelangten Anträge erfolgt.

Anträge auf Erteilung einer der ausgeschriebenen Zulassungen haben bis spätestens 19. Jänner 2012, 13:00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) einzulangen. Sie sind mit dem Vermerk „Ausschreibung MUX C“ zu versehen.

Auf die Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von terrestrischen Multiplex-Zulassungen 2011 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2011 – MUX-AG-V 2011) gemäß § 24 Abs. 3 AMD-G vom 20. Juli 2011, KOA 4.000/11-028, wird hingewiesen.

Weitere Informationen zu dieser Ausschreibung, insbesondere ein Informationsblatt mit Hinweisen zu den erforderlichen Antragsunterlagen sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 11. November 2011

Kommunikationsbehörde Austria

Der Senatsvorsitzende

 

Dr. Florian Philapitsch, LL.M.

(Vorsitzender-Stellvertreter)

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