• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    14.07.2025
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Unterkategorie
    Ausschreibungen analoges Radio
  • Einreichfrist
    29.09.2025

Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“ gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
2025-0.349.612

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I
Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“) aus:

  • SALZBURG 4 (Wartberg) 102,5 MHz
  • SALZBURG 10 (Liefering) 99,8 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 29. September 2025, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 14. Juli 2025

Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek

(Mitglied)

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