• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    10.08.2023
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Einreichfrist
    20.10.2023

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/23-041

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazitäten aus:

* FEUERSBRUNN (Mobilfunkmast) 100,4 MHz
* TULLN (Tulbingerkogel) 103,4 MHz
* ROHRENDORF (Hauersteig) 106,7 MHz
* EMMERSDORF (Mobilfunkmast) 100,2 MHz
* SPITZ AN DER DONAU (Tausendeimerberg) 89,0 MHz
* GFOEHL 2 (Kühberg BOS) 94,0 MHz
* SCHOENBERG NOE (Mobilfunkmast) 94,0 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 20. Oktober 2023, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 10. August 2023

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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