• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    10.08.2023
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Einreichfrist
    20.10.2023

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/23-042

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazität aus:

* WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz 

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 20. Oktober 2023, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 10. August 2023

Kommunikationsbehörde Austria


Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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