• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    06.03.2014
  • Kategorie
    Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 Privatradiogesetz (PrR-G) - Alpenfunk GmbH

Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 Privatradiogesetz (PrR-G) 

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit


Alpenfunk GmbH: Verfahren gemäß § 24 iVm § 3 Abs. 3 Z 1 PrR-G betreffend vermutete Nichtinbetriebnahme binnen eines Jahres ab Zulassungserteilung im Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg (106,6 MHz)“, KOA 1.411/14-007,

für den 3. April 2014, um 14:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.

Wien, am 6. März 2014

Kommunikationsbehörde Austria
Der Senatsvorsitzende


Mag. Michael Ogris
Vorsitzender

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