• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    05.04.2013
  • Kategorie
    Konsultationen

Öffentliche Konsultation zum Vorleistungsmarkt "Zugang und digitale terrestrische Übertragung von TV Signalen zum Endkunden über die Multiplex-Plattformen MUX A und MUX B"

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist seitens der Regulierungsbehörde interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß dem Telekommunikationsgesetz 2003 zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 dem nicht entgegensteht.  

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Feststellung, dass auf dem Markt „Zugang und digitale terrestrische Übertragung von TV‑Signalen zum Endkunden über die Multiplex-Plattformen MUX A und MUX B“ gemäß § 1 Z 2 der Rundfunkmarktdefinitionsverordnung 2009 (RFMVO 2009) effektiver Wettbewerb herrscht und kein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt.

Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 03.05.2013 an

rtr@rtr.at

oder

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
p.A. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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