Beginnend mit 12.06.2025 führt die KommAustria die Konsultation der Auswahlgrundsätzeverordnung für digitales Fernsehen durch.
Die KommAustria bereitet Ausschreibungen für digitales terrestrischen Fernsehen vor. Gemäß § 24 Abs. 2 AMD-G hat die KommAustria spätestens zeitgleich mit diesen Ausschreibungen eine Verordnung zu erlassen, in der die Auswahlgrundsätze gemäß § 24 Abs. 1 AMD-G näher festgelegt werden, die bei mehreren Antragstellern zur Auswahlentscheidung herangezogen werden.
Der Verordnungsentwurf steht Ihnen auf dieser Seite als PDF-Format zum Download bereit.
Bitte richten Sie Stellungnahmen zu dieser Konsultation mit dem Betreff „MUX AGV DAB+ 2025“ bis spätestens 11. Juli 2025 an: rtr@rtr.at.