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    Medien
  • Datum
    16.04.2013

Medientransparenzgesetz: Regulärer Meldezeitraum der dritten Datenerhebung endet mit erneut verbesserter Rücklaufquote

96 Prozent der Rechtsträger melden Aufwendungen / KommAustria veröffentlicht „Ampelliste“

5.475 oder 96 Prozent der meldepflichtigen Rechtsträger haben im Zeitraum vom 1. bis 15. April 2013 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2013 bekannt gegeben. Dabei handelt es sich um die dritte Quartalserhebung nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz").

224 säumige Rechtsträger hat die KommAustria heute auf der sogenannten „Ampelliste“ veröffentlicht, die auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingesehen werden kann. Ihnen werden in den kommenden Tagen Mahnschreiben zugestellt, ab deren Erhalt eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, um ein Verwaltungsstrafverfahren mit Strafandrohung von bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 60.000 Euro, abzuwenden.

Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum ersten Quartal 2013 am 15. Juni 2013 veröffentlichen.

Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der RTR-GmbH zur Verfügung. Den direkten Link dorthin finden Sie am Ende dieser Seite.

Im Rahmen der ersten und zweiten Quartalserhebung nach dem MedKF-TG, waren innerhalb der regulären Meldefristen zunächst 85 Prozent (01.- 15.10.2012) und dann 94 Prozent (01.- 15.01.2013) der betroffenen Rechtsträger ihrer Meldepflicht nachgekommen.

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