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  • Bereich
    KommAustria
  • Datum
    18.08.2023

KommAustria schreibt UKW-Radiofrequenz 105,1 MHz in Wien aus

Sechs weitere Übertragungskapazitäten in Niederösterreich verfügbar

Das Themenbild für Veröffentlichungen und Ausschreibungen der KommAustria zeigt eine moderne Bushaltestelle umgeben von Bäumen und Häusern bei Nacht. In dem überdachten Unterstand leuchtet hellweiß eine leere Werbefläche.
© iStock.com/baona

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt erneut eine UKW-Radiofrequenz in der Bundeshauptstadt aus. Die Übertragungskapazität "WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz“ kann mit einer eingeschränkten Reichweite von rund 520.000 Hörer:innen betrieben werden. Außerdem kommen weitere sechs UKW-Übertragungskapazitäten mit einer Gesamtreichweite von 220.000 Hörer:innen im östlichen Niederösterreich zur Ausschreibung. Anträge auf Sendelizenzen müssen bis zum 20. Oktober 2023, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einlangen.

Laut der Ausschreibungen, die auf die Initiative eines Marktteilnehmers zurückgehen, können die Frequenzen einem bereits bestehenden Versorgungsgebiet zugeordnet oder zur Zulassung eigenständiger Hörfunkprogramme verwendet werden.

Die Verwendung der UKW-Frequenz 105,1 MHz in Wien ist nur bei Einhaltung technischer Maßnahmen möglich, mit denen Störungen von Sendesignalen auf derselben Frequenz im nahen In- und Ausland verhindert werden. So kann künftig von dem Funkmast am Stadion der Wiener Austria im 10. Gemeindebezirk mit einer Sendeleistung von 360 Watt in nördlicher Richtung abgestrahlt und damit technisch eine Versorgung von rund 520.000 Menschen erreicht werden.

Mit den ebenfalls ausgeschriebenen sechs UKW-Übertragungskapazitäten im östlichen Niederösterreich, von denen sich eine Übertragungskapazität aus zwei Senderstandorten zusammensetzt, können in den Gebieten der Gemeinden Feuersbrunn, Tulln, Rohrendorf, Emmersdorf, Spitz/Donau sowie Gföhl und Schönberg in Summe rund 220.000 Menschen versorgt werden. 

Die KommAustria schreibt nun die Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Privatradiogesetz öffentlich auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) aus: https://www.rtr.at/medien/aktuelles/veroeffentlichungen/Uebersichtseite.de.html?l=de&q=&t=category%3Dausschreibungen.

Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023, 13:00 Uhr.

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.

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