• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    12.03.2021

Medientransparenz-Gesetz: KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des vierten Quartals 2020

Meldedaten online verfügbar ab dem 15. März 2021, 10:00 Uhr

Themenbild Medientransparenz Glaskugel auf Österreich-Flagge
KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des vierten Quartals 2020, © iStock.com/101cats

5.279 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2020 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 100 %.

Meldepflichtig waren im

vierten Quartal 2020 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.279 Rechtsträger. 4.979 Rechtsträger bzw. 94,3 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Jänner 2021 nachgekommen, 300 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. März 2021, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/MedKF-TG_DatenQ4_2020 abrufbar. Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (siehe dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe“) als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

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