• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    14.03.2022

Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des vierten Quartals 2021

Meldedaten online verfügbar ab dem 15. März 2022, 10:00 Uhr

Themenbild Medientransparenz
KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des vierten Quartals 2021, © iStock.com/101cats

5.357 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2021 bekanntgegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 100 %.

Meldepflichtig waren im vierten Quartal 2021 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.357 Rechtsträger. 5.084 Rechtsträger bzw. 95 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Jänner 2022 nachgekommen, 273 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. März 2022, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/MedKF-TG_DatenQ4_2021 abrufbar. Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (siehe dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe“) als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.


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