Sämtliche Betreiber von Rundfunknetzen und Betreiber haben soweit sie die Übertragung von Rundfunksignalen besorgen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erlassen sowie die dafür vorgesehenen Entgeltbestimmungen (EB) festzulegen. Die AGB und EB sind der KommAustria anzuzeigen und auf deren Website zu veröffentlichen.
RUNDFUNK UND TELEKOM
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