Eine große Zahl von Bildern zum Thema Medien schweben vor einer Weltkarte

Mangelnde Barrierefreiheit

Mediendiensteanbieter:innen, die im vorangegangen Jahr einen Umsatz von mehr als 500.000 EUR erzielt haben, und bei denen es sich nicht um regionale Anbieter handelt, haben ihr barrierefreies Angebot stufenweise zu erhöhen: Sie sind verpflichtet ihr Angebot auch Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung zugänglich zu machen, sowie Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, die auf eine vereinfachte Sprache angewiesen sind.

Fehlt dieses Angebot so können Sie sich an die RTR Beschwerdestelle wenden. Die Beschwerdestelle holt eine Stellungnahme des betroffenen  Mediendienstes ein, vermittelt zwischen gegensätzlichen Standpunkten und teilt ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mit. Mögliche BEschwerdegründe sind: 

  • Ein Aufruf in Krisen- und Katastrophenfällen ist nciht barrierefrei zugänglich.
  • Ich kann den Aktionsplan eines Anbieters nicht finden.
  • Ein Anbieter hat kein barrierefreies Angebot.
  • Das barrierefreie Angebot eines Anbieters entspricht nicht den Anforderungen.

Mehr Informationen zum Thema Barrierefreiheit, den Möglichkeiten und Maßnahmen, um diese zu erreichen, sowie zu den Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter:innen finden Sie auf unserem Barrierefreiheitsportal.

In unseren Berichten zur Barrierefreiheit können Sie mehr zu den eingemeldeteten Informationen und der Tätigkeit der KommAustria und der RTR-GmbH nachlesen.