Der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste, DSA), ist eine unmittelbar anzuwendende EU-Verordnung, die am 17. Februar 2024 in Kraft getreten ist und soll sicherstellen, dass die Nutzer- und Grundrechte von Internetnutzer:innen sichergestellt werden. Dazu regelt er die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU. Er verpflichtet die Anbieter dazu, verbotene Inhalte schneller zu entfernen und verhindert Hassrede, Diskriminierung und Desinformation im Online-Umfeld. Sein Ziel ist es, durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens Fairness und Sicherheit im digitalen Raum zu gewährleisten.
Um dies sicherzustellen, schreibt der DSA Rechenschaftspflicht und Transparenz für Online-Plattformen vor und verpflichtet Plattformen so Verantwortung für die angebotenen Services zu übernehmen. Um die Einhaltung des DSA sicherzustellen, wurde eine neue Aufsichtsstruktur geschaffen, die auf europäischer Ebene von der Europäischen Kommission und auf nationaler Ebene von der Kommunikationsbehörde Austria wahrgenommen wird.
Der DSA umfasst alle Vermittlungsdienste, die ihre Services in der EU anbieten. Damit sind Dienste gemeint, die Daten im Auftrag von Nutzer:innen verarbeiten, übertragen oder speichern. Konkret betrifft das Gesetz also zum Beispiel Internetprovider, Hostinganbieter, Clouddienste, soziale Netzwerke, Messenger und Onlinemarktplätze.
Der DSA unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Arten von Diensten. Diese Unterscheidung betrifft im Wesentlichen die Frage, was ein Unternehmen mit den ihm anvertrauten Daten macht: Alle betroffenen Dienstleister übermitteln Daten und werden als Vermittlungsdienste eingeordnet. Wenn Sie die Daten darüber hinaus auch speichern, werden sie als Hostingdienst eingestuft. Dazu zählen zum Beispiel Anbieter von Cloudspeichern. Manche Unternehmen beschränken sich nicht aufs Speichern, sondern bereiten die Daten auf, verbreiten sie und wählen dabei möglicherweise Informationen aus, die sie anzeigen. Diese Dienste werden als Plattformen definiert. Das können zum Beispiel soziale Netzwerke sein, App-Stores oder Onlinemarktplätze.
Für Plattformen gelten mehr Regeln als für Hostinganbieter. Die strengsten Regeln müssen dabei "sehr große Online-Plattformen" (VLOPs) und "sehr große Online-Suchmaschinen" (VLOSEs) einhalten. Das sind Unternehmen, die mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer:innen in der EU haben, das heißt, mehr als zehn Prozent der Menschen in der EU erreichen.
Die im DSA festgeschriebenen Maßnahmen lassen sich unter folgenden Punkten zusammenfassen:
Weitere Details zu Ihren Nutzerrechten und wie Sie diese schützen und einfordern können, finden Sie auf unserer Informationsseite.
Welche Verpflichtungen für welche Plattformen speziell gelten und weitere Details finden Sie auf unserer Seite für Anbieter von Vermittlungsdiensten.
Die Aufgabe der KommAustria als Koordinatorin für Digitale Dienste (Digital Service Coordinator/DSC) in Österreich ist es sicherzustellen, dass österreichische Vermittlungsdienste sich an die im DSA vorgeschriebenen Maßnahmen halten. Hierzu arbeitet sie auch eng mit anderen nationalen DSCs zusammen. Sie agiert als Vermittler zwischen Zivilgesellschaft, Diensteanbietern, Nutzer:innen, Forscher:innen, Trusted Flaggern und vielen mehr. Hierzu zertifiziert die KommAustria Trusted Flagger sowie außergerichtliche Streitbeilegungsstellenund Forscher:innen bei dem Zugang zu Daten der sehr großen Onlineplattformen und Suchmaschinen.
Weder der DSC noch die Europäische Kommission ist zuständig für die Sperrung oder Entfernung von Inhalten oder Accounts. Die Entscheidung, welche Inhalte auf den Plattformen angezeigt werden, obliegt allein den einzelnen Plattformen. Es besteht lediglich die Verpflichtung, Inhalte zu entfernen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Solange kein Gericht eine Strafbarkeit festgestellt hat, liegt die Beurteilung, welche Inhalte gegen Gesetze verstoßen, allein bei den Plattformen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass der Digital Services Act keine neuen Regelungen schafft, die bestimmte Äußerungen unter Strafe stellen. Die Grenze zwischen einer grundrechtlich geschützten Meinungsäußerung und einer strafbaren Beleidigung bleibt daher unverändert und entspricht denselben Kriterien wie in der analogen Welt.
Um eine schnellere und präzisere Erkennung illegaler Inhalte zu ermöglichen, hat der DSA das Instrument der zertifizierten Trusted Flagger geschaffen, die durch den nationalen Koordinator für Digitale Dienste zertifiziert werden. Dabei handelt es sich um Institutionen, die über besondere Expertise und Kompetenz in der Erkennung, Meldung und Verfolgung von illegalen Inhalten verfügen. Sie müssen von Anbietern von Online-Plattformen unabhängig sein und ihre Tätigkeit - die Meldung illegaler Inhalte - sorgfältig, genau und objektiv ausüben. Die Plattformanbieter sind verpflichtet, diese Meldungen vorrangig zu prüfen. Der Begriff „Trusted Flagger“ entspricht dem deutschen Begriff „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“.
Auch Trusted Flagger haben keine Handhabe darüber, welche Inhalte entfernt werden oder welche Inhalte als illegal einzustufen sind. Auch wenn Meldungen dieser Organisationen vorrangig zu behandeln sind, sind sie für die Online-Plattformen dennoch nicht rechtsverbindlich und bedeuten keineswegs eine Verpflichtung, den Inhalt herunterzunehmen oder den Zugang dazu zu sperren. Teilen die Plattformen, die selbst eine rechtliche Einschätzung vornehmen müssen, die Ansicht der Trusted Flaggers nicht, so wäre eine Klärung nach rechtstaatlichen Prinzipien nur durch Anrufung ordentlicher Gerichte durch den/die betroffenen Nutzer:in möglich.
Weitere Informationen zu der Rolle von Trusted Flaggern finden Sie auf unserer Informationsseite.