Hände halten ein Tablet, aus dem verschiedene, typische Internet-Themenbilder aufsteigen wie Warenkorb, Lupe, Weltkugel und so weiter

Programmbeschwerden und Schlichtung

Die Mediengesetze sehen vor, dass sich Personen unter gewissen Voraussetzungen über Inhalte von Programmen beschweren können. 

Auf den oben genannten Seiten finden Sie Informationen über die Beschwerdemöglichkeiten für Programme des Österreichischen Rundfunks, private Mediendienste sowie ausländische Mediendienste. 

Programmbeschwerden

Auch die Interessen der Verbraucherinnen und der Verbrauchern werden durch die Rundfunkgesetze geschützt.

Die Rundfunkgesetze enthalten nicht nur Bestimmungen, die ausschließlich den Anbieter/die Anbieterin betreffen, es gibt insbesondere mit den Vorschriften zur kommerziellen Kommunikation und zum Jugendschutz gesetzliche Bestimmungen, die die Verbraucher/-innen (Konsumenten/-innen) im geschäftlichen Verkehr vor Übervorteilung schützen sollen. Aber auch das Telekommunikationsgesetz enthält mit seinem Schlichtungsverfahren bei Problemen mit einem Betreiber/einer Betreiberin (z.B. Kabelnetzbetreiber/-in und Anbieter/-in von Pay-TV-Abos) Verbraucherbestimmungen. Somit ist auch eine wichtige Aufgabe der KommAustria der Schutz der Interessen der Verbraucher/-innen.

Die Schlichtungsaufgaben der KommAustria werden in ihrem Auftrag von der Schlichtungsstelle der RTR-GmbH behandelt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bereich Schlichtungsstelle

Verbraucherschutz durch die KommAustria in den Medienangeboten hat zwei Aspekte: Einerseits schützt die KommAustria die Verbraucher/-innen in ihrer Gesamtheit. So überprüft die KommAustria regelmäßig Medienanbieter im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften zur Werbung oder des Jugendschutzes. 

Daneben steht aber auch den Verbraucher/-innen selbst die Möglichkeit einer Beschwerde offen. Näheres dazu erfahren Sie im Bereich Programmbeschwerden

Die Aufsicht der KommAustria umfasst nur die österreichischen Medienanbieter/-innen. Im internationalen Umfeld ist die KommAustria im Rahmen der europäischen Verbraucherbehördenkooperation die im Medienbereich zuständig Behörde. Details erfahren Sie im Bereich Verbraucherbehördenkooperation.

Schlichtung Rundfunkkommunikationsdienste und -netze