Hände halten ein Tablet, aus dem verschiedene, typische Internet-Themenbilder aufsteigen wie Warenkorb, Lupe, Weltkugel und so weiter

Transparenzberichtspflichten für Anbieter

Hier finden Sie einen Überblick über die Transparenzberichtspflichten für Anbieter. Zur Durchführung hat die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in denen sie Vorlagen für Form, Inhalt und sonstige Einzelheiten der Berichte, einschließlich harmonisierter Berichtszeiträume festlegt. Diesen finden Sie hier.

Zusätzlich können Sie Muster für die Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Onlineplattformen auf der Seite der Europäischen Kommission finden und herunterladen.

Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten stellen 

  • mindestens einmal jährlich
  • in maschinenlesbarem Format
  • auf leicht zugängliche Art und Weise
  • klare, leicht verständliche Berichte über die von ihnen in dem betreffenden Zeitraum durchgeführten Moderationen von Inhalten
  • öffentlich zur Verfügung

Mit der Moderation von Inhalten ist das Erkennen, Feststellen und Bekämpfen von Informationen und rechtswidrigen Inhalten gemeint, die von Nutzer:innen bereitgestellt werde und mit den AGB des Anbieters unvereinbar sind. Zur Moderation gehört unter anderem die Herabstufung, die Demonetarisierung, die Sperrung des Zugangs zu oder die Entfernung von Inhalten sowie die Schließung oder Aussetzung des Kontos von Nutzer:innen.

Inhalt der Transparenzberichte im Detail (Art. 15 Abs. 1 lit. a, c und d)