Hände halten ein Tablet, aus dem verschiedene, typische Internet-Themenbilder aufsteigen wie Warenkorb, Lupe, Weltkugel und so weiter

Verpflichtungen für Anbieter

Aufschlüsselung der Dienste
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Kategorien von Diensten

  • Vermittlungsdienste sind Dienstleistungen, die online erbracht werden und mit deren Hilfe Informationen über das Internet ausgetauscht werden können. Hier unterscheidet der DSA zwischen einer „reinen Durchleitung“, einer „Caching-Leistung“ und einem „Hosting-Dienst“.
  • Ein Hostingdienst ist nach dem DSA eine Dienstleistung der Informationsgesellschaft (also eine Internetdienstleistung), die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern. Zu beachten ist hier, dass andere Rechtsakte, darunter die Terror-Content Verordnung, eine etwas andere Definition vorsieht (weitere Informationen finden Sie hier).
  • Online-Plattformen im Sinne des DSA sind Hostingdienste, die im Auftrag eines Nutzers Informationen speichern und öffentlich verbreiten. 
  • Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen („very large online platforms“, VLOPs, und „very large online search engines“, VLOSEs) mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzer:innen in Europa.

Transparenzberichtspflichten für Anbieter Onboarding für die Datenbank der Kommission