Bildschirme mit Symbolen für Hörbeeinträchtigung, Sehbeinträchtigung und intellektuelle Beeinträchtigung

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz

Anforderungen an die Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen des Bundes werden mit diesem Bundesgesetz festgelegt, damit diese für Nutzer:innen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich werden.

Websites und mobile Anwendungen müssen besser zugänglich gemacht werden, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Dieses Gesetz ist auf Websites und mobile Anwendungen

  1. des Bundes und von
  2. Einrichtungen, die
    1. zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht  gewerblicher Art zu erfüllen
    2. zumindest teilrechtsfähig sind und
    3. überwiegend vom Bund oder anderen Einrichtungen im Sinne dieser Ziffer finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Bund oder anderen Einrichtungen im Sinne dieser Ziffer ernannt worden sind, anwendbar.
       
      Für nähere Informationen: Web-Zugänglichkeits-Gesetz

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