• Bereich
    Audio-Podcast-Förderung
  • Datum
    24.08.2026
  • Kategorie
    Richtlinien

Die wichtigsten Änderungen über die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Produktion von Audio- Podcasts 2026 (De-minimis-Beihilfe)

 Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien der Fassung vom 10. August 2026 zur Verfügung. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick 


4. Begriffsbestimmungen

Die Richtlinien wurden um Begriffsbestimmungen ergänzt.

5. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung

Abs (8) Klarstellung, dass der Podcast auch bereits in der Vergangenheit das Format erfüllen muss – Der Verweis auf Schwellenwerte lt. 6.2. und Erscheinungshäufigkeit lt. 6.3., wurde dementsprechend angepasst. 

6. Förderungsgegenstand

6.1 Audio Podcast

Der Begriff des Audio-Podcast wird konkretisiert und eine Abgrenzung zu nicht förderbaren Video-Podcasts vorgenommen. Klargestellt wird, dass visuelle Elemente nur ergänzend eingesetzt und keine redaktionellen oder gestalterischen Bearbeitungen der visuellen Elemente beinhaltet sein dürfen. Für den Fall, dass es sich nur um ergänzende visuelle Elemente handelt, ist klargestellt, dass Aufwendungen, die damit im Zusammenhang stehen, nicht förderbar sind. 

Handelt es sich um Bearbeitungen, die dazu führen, dass es sich um ein eigenständiges audiovisuelles Produkt handelt, ist die gesamte Produktion nicht förderbar.

6.2 Förderbare Projekte

Klarstellung, dass eine bloße Gesprächsführung ohne aufbereitete, faktenbasierte Auseinandersetzung nicht förderbar ist.

6.3 Erscheinungshäufigkeit und Mindestdauer

  • Ergänzung um ein weiteres Format – „Bi-Weekly“. 

„Bi-Weekly Podcasts“: regelmäßige Podcasts mit einer Veröffentlichung von zwei Episoden pro Monat müssen mindestens 22 Episoden pro Jahr und eine Mindestdauer von durchschnittlich 30 Minuten pro Episode aufweisen.

  • Klarstellung „Feature Podcasts“

Zur Klarstellung wurde umformuliert, dass der Podcast klar als Staffel erkennbar und in Episoden unterteilt sein muss, die inhaltlich zusammenhängen. Nicht gemeint ist, dass die einzelnen Staffeln inhaltlich zusammenhängen müssen. 

6.4 Erforderliche Reichweite

Ergänzung der Schwellenwerte für „Bi-Weekly Podcasts“: durchschnittlich 10.000 Downloads pro Monat.

6.5 Nicht förderbare Projekte

Ergänzung um einen weiteren Punkt i. „audiovisuelle Produktionen (Videopodcasts)“ bzw. Podcasts, deren Hauptzweck die Herstellung eines audiovisuellen Produktes ist.


8. Förderhöhen, Fördergrenzen, Kumulierungsvorschriften 

Abs (2) Erhöhung der jährlichen Förderhöchstbeträge und Ergänzung für „Bi-Weekly  Podcasts“

  • „Daily und Weekly Podcasts“: EUR 65.000,- 
  • „Bi-Weekly Podcasts“: EUR 50.000,-
  • „Feature Podcasts“: EUR 40.000,-


9. Verfahren

9.4 Notwendige Unterlagen

Nach Abs (1) lit.b ist ein vollständiges Organigramm, welches einen etwaigen Unternehmensverbund (im Sinne von des Art. 2 Z 2 De-Minimis VO) vollständig abbildet beizubringen.

11. Berichtspflichten, Kontrolle und Endabrechnung

11.3 Endabrechnung

Genauere Definition hinsichtlich der vorzulegenden/nachzuweisenden Unterlagen und Belege sowie der Endabrechnungsunterlagen.

14. Datenschutz und Datenverwendung

Ergänzung Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)


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