Die Einreichung von Förderansuchen für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds erfolgt ausschließlich über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular. Die RTR-Benutzerkennung und die elektronische Signatur sind Voraussetzung für die Online-Einreichung.
1. Einreichtermin 2021: 1. Oktober 2020 - 2. November 2020.
Da einige Unternehmen auf Grund des Lock-Downs innerbetriebliche, organisatorische Probleme hatten und kurzzeitig Serverprobleme auftraten, wird die Frist für Ansuchen im Rahmen des Rundfunkfonds auf 6. November 2020 verlängert
2. Einreichtermin 2021: Voraussichtlich Mitte Mai 2021
Bis zum Einreichtermin benötigen Sie eine Benutzerkennung, um Zugriff auf die geschützten Seiten des Einreichportals (eRTR) zu erhalten. Fordern Sie diese direkt im eRTR-Portal an.
Zum eRTR-PortalDamit ein Ansuchen rechtskräftige Gültigkeit erlangt, muss dieser durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) (lt. Firmenbuch bzw. Vereinsregister) mittels elektronischer Signatur gezeichnet werden.
Die elektronische Signatur kann wie folgt organisiert werden:
1. über Finanzonline bzw. bei jedem Finanzamt
2. bei der Post (Handysignatur)
3. bei einer Registrierungsstelle
Der Einstieg zu den Online-Formularen erfolgt über die eRTR-Webschnittstelle.
Nachdem Sie eine Benutzerkennung erhalten haben sowie über eine elektronische Signatur verfügen, steigen Sie bitte ins eRTR-Portal ein.
Hier können Sie Förderansuchen stellen, zwischenspeichern und verwalten. Infoboxen informieren Sie über die einzugebenden Daten.
Bitte beachten Sie:
Ansuchen können ausschließlich nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter, deren Programme über eine Zulassung oder Anzeige im Sinne des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes oder Privatradiogesetzes verfügen.
Nichtkommerzieller Rundfunkfonds
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
rff@rtr.at