Zur Beratung der RTR-GmbH bei der Mittelvergabe aus den beiden Rundfunkfonds wurde ein Fachbeirat eingerichtet. Der Fachbeirat wurde gemäß § 32 Abs 3 KOG am 21. November 2018 von der Bundesregierung bestellt.
Die Nachbesetzung der vakanten Fachbeiratsfunktion ist derzeit im Gange.