Im Jahr 2011 wurden bei der KommAustria 126 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 eingebracht. 122 Ansuchen konnten positiv erledigt werden, vier wurden mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt.
Für die Förderung der Selbstkontrolle der Presse (Österreichischer Presserat) gemäß § 12a wurde ein Betrag in der Höhe von EURO 120.000,- ausgezahlt.
Für die anderen Förderungsbereiche hat die KommAustria Förderungsmittel in der Höhe von EUR 12.375.999,30 zuerkannt (2010: 12.837.999,50; 2009: 12.837.999,50; 2008: 12.837.999,70; 2007: 12.827.999,80; 2006: 12.837.949,80; 2005: 12.837.950,20).
Auf die einzelnen Förderungsbereiche entfallen folgende Teilbeträge:
Förderungsart | Beträge in EUR | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
---|---|---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 4.361.999,30 | 52 | 50 |
- davon Tageszeitungen | 2.355.479,30 | 14 | 14 |
- davon Wochenzeitungen | 2.006.520,00 | 38 | 36 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 6.406.000,00 | 9 | 7 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.608.000,00 | 64 | 64 |
GESAMT | 12.375.999,30 | 125 | 121 |