Zur Beratung der KommAustria in Fragen, die das Presseförderungsgesetz betreffen, ist die Presseförderungskommission eingerichtet. Sie besteht aus sechs Mitgliedern und einer/einem Vorsitzenden. Je zwei Mitglieder werden vom Bundeskanzler, vom Verband Österreichischer Zeitungen und von der für die journalistischen Mitarbeiter von Tages- und Wochenzeitungen zuständige Gewerkschaft für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Diese sechs Mitglieder einigen sich auf eine/n nicht aus ihrem Kreis stammenden Vorsitzende/n.
Der/die Vorsitzende und die Kommissionsmitglieder dürfen weder in einem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis zu einer Tages- oder Wochenzeitung noch zu einem anderen Förderungswerber:innen stehen.
Die Kommissionsmitglieder für die aktuelle Funktionsperiode 2026 und 2027 wurden bereits von den gesetzlich dafür zuständigen Institutionen bestellt.
Diese sechs Mitglieder haben sich in der konstituierenden Sitzung der neu bestellten Presseförderungskommission auf eine/n nicht aus ihrem
Kreis stammenden Vorsitzende/n zu einigen. Die Bekanntgabe des Namens des neu gewählten Vorsitzenden wird anschließend hier
veröffentlicht.
| Vorsitzender | bestellt von den |
|---|---|
| noch offen | Kommissionsmitgliedern |
Mitglieder | bestellt vom / von der |
|---|---|
ao. Univ.-Prof. i.R. Dr. Fritz HAUSJELL | Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und |
| Mag. Andreas ULRICH | Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und |
| Alexandra BEIER-CIZEK | Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) |
| RA Mag. Philipp J. GRAF | Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) |
| Mag. Christoph GROßKOPF | GPA-djp |
| Nadja IGLER | GPA-djp |
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