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Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation

Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation


Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation“ ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.


Fördervoraussetzungen:

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus §32a und § 33 KommAustria-Gesetz (KOG) und aus den von der KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich. 


Förderzeitraum und Einreichfrist:

Förderzeitraum ist ein Kalenderjahr. Der für die Förderung maßgebliche Zeitraum liegt vor dem jeweiligen Einreichtermin. Förderansuchen können einmal jährlich über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH vom 1. Jänner bis 31. März bei der KommAustria eingebracht werden.


Einreichunterlagen:

  • Ansuchen
  • Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensverzeichnis
  • Tätigkeitsbericht


Auszahlung:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.


Entscheidung:

Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria. 

Weiters finden Sie bis einschließlich 2024 auf der Übersichtsseite der Entscheidungen der KommAustria und RTR-GmbH jeweils Kurzzusammenfassungen zu den Entscheidungen, welche auch Angaben zum Veröffentlichungsdatum sowie die Ablehnungsgründe enthalten. Ab dem Jahr 2025 werden sämtliche Entscheidungen ausschließlich im Open Data veröffentlicht. 

Über die folgenden Buttons gelangen Sie zu den Förderentscheidung sowie zu den entsprechenden Förderungsverträgen.

Förderungsverträge Entscheidung in Open Data


Richtlinien:
Zu den Richtlinien

Kontakt

RTR-GmbH / KommAustria
Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

koafoerderungen@rtr.at

Tel.: +43 (0) 1 58058 - 495

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