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Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation

Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation


Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation“ ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.


Fördervoraussetzungen:

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus §32a und § 33 KommAustria-Gesetz (KOG) und aus den von der KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich. 


Förderzeitraum und Einreichfrist:

Förderzeitraum ist ein Kalenderjahr. Der für die Förderung maßgebliche Zeitraum liegt vor dem jeweiligen Einreichtermin. Förderansuchen können einmal jährlich über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH vom 1. Jänner bis 31. März bei der KommAustria eingebracht werden.


Einreichunterlagen:

  • Ansuchen
  • Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensverzeichnis
  • Tätigkeitsbericht


Auszahlung:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.


Entscheidung:

Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria. Die Daten stehen über den nachfolgenden Button in elektronisch weiter verarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) sowie zum Abruf als Open Data zur Verfügung.

Zu den Entscheidungen


Richtlinien:
Zu den Richtlinien

Kontakt

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 0  

erich.koenig@rtr.at

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