Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation” ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.
Die Förderungsvoraussetzungen sind aus §32a und § 33 KOG und aus den von den KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich.
Ansuchen können von 1. Jänner bis 31. März eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.
Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria.
Mag. Erich König
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