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Die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen

Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen


Mit Juni 2009 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen im Bereich der Presse und bei der kommerziellen Kommunikation geschaffen. Seit 1. Jänner 2021 gibt es zusätzlich die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung, die sich dem Schutz Minderjähriger widmet.  

Für die Vergabe dieser Förderungen ist die KommAustria zuständig.


Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation

Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation” ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.

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Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der Presse 

Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle der Presse” ist mit  einem Betrag in der Höhe von EUR 150.000,- jährlich dotiert.
Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse zuerkannt werden.

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Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger

Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Der entsprechende Fonds ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger zuerkannt werden.

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Kontakt

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9158


erich.koenig@rtr.at

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