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Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger

Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger


Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Der entsprechende Fonds ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger zuerkannt werden.


Fördervoraussetzungen:

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus §§ 32a und 32b KommAustria-Gesetz (KOG),und aus den von der KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich.


Förderzeitraum und Einreichtermine:

Förderzeitraum ist ein Kalenderjahr. Der für die Förderung maßgebliche Zeitraum liegt vor dem jeweiligen Einreichtermin. Förderansuchen können aus Gründen der Sicherung der Liquidität für Einrichtungen der Selbstkontrolle zweimal jährlich über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) gestellt werden:

  • 1. Einreichtermin: bis 31. August des Förderjahres
  • 2. Einreichtermin: bis 31. März des Folgejahres


Einreichunterlagen:


Auszahlung:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt zweimal jährlich.


Entscheidungen:

Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria. 

Die Daten stehen über den nachfolgenden Button in elektronisch weiter verarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) sowie zum Abruf als Open Data zur Verfügung.

Zu den Entscheidungen


Zu den Richtlinien

Kontakt

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 0 

erich.koenig@rtr.at

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