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Änderung von Funkanlagen

Antrag auf Änderung von technischen Parametern bei Funkanlagen

Wenn Sie die technischen Parameter von bewilligten Funkanlagen ändern möchten, benötigen Sie dafür eine fernmelderechtliche Genehmigung. Derartige Änderungen können etwa die Verlegung des Standortes der Funkanlage oder die Änderung der abgestrahlten Leistung der Funkanlage sein. Sie sind aber nur dann möglich, wenn es zu keiner nennenswerten Änderung der Versorgung kommt. Hier kann es ratsam sein, die Details im Vorfeld mit der Behörde zu klären.

Die Informationen betreffen gleichermaßen Fälle im Bereich des terrestrischen Hörfunks (digital und analog) wie auch des terrestrischen Fernsehens.