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Fernsehen

Neue Angebote im Fernsehen

Die Veranstaltung von Fernsehprogrammen über Satellit (Satellitenfernsehen/DVB-S2) und über terrestrische Multiplex-Plattformen (DVB-T2) bedarf einer Zulassung. Die Weiterverbreitung zugelassener Programme über andere Plattformen bedarf einer Bewilligung aufgrund einer im Vorhinein erfolgten Anzeige. Kabelfernsehen, WebTV oder Livestreams unterliegen lediglich einer Anzeigepflicht.

Ein Fernsehprogramm ist ein audiovisuelles Rundfunkprogramm im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, oder ein anderer über elektronische Kommunikationsnetze verbreiteter audiovisueller Mediendienst, der von einem Mediendiensteanbieter für den zeitgleichen Empfang von Sendungen auf der Grundlage eines Sendeplans bereitgestellt wird.

Wer Fernsehprogramme ausschließlich weiterverbreitet (etwa als Satelliten- oder Kabelnetzbetreibern), ist nicht Fernsehveranstalter und unterliegt daher nicht den nachfolgend dargestellten Regelungen. Für nähere Informationen für Kabelnetzbetreibende und ihre gesonderte Anzeigepflicht („Allgemeingenehmigung“) wird auf die Informationen für Netzbetreibende verwiesen.

Weitere Informationen zur Bewilligung neuer Fernsehangebote finden Sie hier

Einbringungsportal

Kontakt

Rechtsabteilung Medien
Tel.:      +43 1 58058-0
E-Mail:  rtr@rtr.at

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