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Verbraucherschutz

Auch die Interessen der Verbraucherinnen und der Verbrauchern werden durch die Rundfunkgesetze geschützt.

Die Rundfunkgesetze enthalten nicht nur Bestimmungen, die ausschließlich den Anbieter/die Anbieterin betreffen, es gibt insbesondere mit den Vorschriften zur kommerziellen Kommunikation und zum Jugendschutz gesetzliche Bestimmungen, die die Verbraucher/-innen (Konsumenten/-innen) im geschäftlichen Verkehr vor Übervorteilung schützen sollen. Aber auch das Telekommunikationsgesetz enthält mit seinem Schlichtungsverfahren bei Problemen mit einem Betreiber/einer Betreiberin (z.B. Kabelnetzbetreiber/-in und Anbieter/-in von Pay-TV-Abos) Verbraucherbestimmungen. Somit ist auch eine wichtige Aufgabe der KommAustria der Schutz der Interessen der Verbraucher/-innen.

Die Schlichtungsaufgaben der KommAustria werden in ihrem Auftrag von der Schlichtungsstelle der RTR-GmbH behandelt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bereich Schlichtungsstelle

Verbraucherschutz durch die KommAustria in den Medienangeboten hat zwei Aspekte: Einerseits schützt die KommAustria die Verbraucher/-innen in ihrer Gesamtheit. So überprüft die KommAustria regelmäßig Medienanbieter im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften zur Werbung oder des Jugendschutzes. 

Daneben steht aber auch den Verbraucher/-innen selbst die Möglichkeit einer Beschwerde offen. Näheres dazu erfahren Sie im Bereich Programmbeschwerden

Die Aufsicht der KommAustria umfasst nur die österreichischen Medienanbieter/-innen. Im internationalen Umfeld ist die KommAustria im Rahmen der europäischen Verbraucherbehördenkooperation die im Medienbereich zuständig Behörde. Details erfahren Sie im Bereich Verbraucherbehördenkooperation.

Schlichtung Rundfunkkommunikationsdienste und -netze