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Medientransparenz - Bekanntgaben für Rechtsträger


Informationen für verpflichtete Rechtsträger

Hier finden Sie Wissenswertes für nach MedKF-TG verpflichtete Rechtsträger.

Die KommAustria hat am 29. September 2023 die MedKF-TG Eingabeverordnung 2023 erlassen. 


Auf einen Blick - Bekanntgaben

Das sind die einzelnen Schritte der Meldung von Medienkooperationen und -förderungen

1
Jänner und Juli: Übermittlung der Rechtsträgerliste vom RH
neue Rechtsträger werden sofort informiert
2
Infoschreiben über Beginn der Meldephase
als nicht gesetzlich vorgeschriebene Serviceleistung
3
Reguläre Meldephase: 4 Wochen
1.1.-29.1. und 1.7.-29.7.
4
Veröffentlichung der Ampelliste
auf der RTR-Website
5
Veröffentlichung der gemeldeten Daten
Visualisierung und Open Data: 15. Oktober und 15. April

 
Wesentliche Änderungen für Bekanntgaben seit dem 1. Halbjahr 2024

Neue Fristen / Zeitraum

  • halbjährliches Meldeintervall
  • vierwöchige Meldephase
  • Veröffentlichung spätestens 15. Oktober (für 1. Halbjahr) bzw. 15. April (für 2. Halbjahr)
  • Die Meldephasen finden jeweils unmittelbar im Anschluss an das abgelaufene Halbjahr statt, somit ab 1. Jänner und 1. Juli. Rechtsträgern, die die gesetzliche vierwöchige Meldefrist nicht einhalten, wird von der KommAustria eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt.
  • Die gemeldeten Daten werden von der KommAustria für die Dauer von zehn Jahren veröffentlicht.

Neuer Meldeumfang für Bekanntgaben gemäß § 2 MedKF-TG

  • Art der Werbeleistung
  • Name (Titel) des Mediums
  • Medieninhaber oder Verfügungsberechtigter
  • Sujets – für alle Meldungen verpflichtend, sobald die Summe aller Meldungen den Betrag von € 10.000 überschreitet
  • nicht auf periodische Medien beschränkt, auch Außenwerbung
  • Wegfall der Bagatell-Grenze 
  • Berichtspflicht ab einem Werbevolumen von € 150.000
  • Wirkungsanalyse der Werbekampagne ab einem Werbevolumen von € 1.000.000
  • Erhöhung des Strafrahmens
  • Entfall der Pflicht zur Abgabe von Leermeldungen