• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    07.08.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H
  • GZ
    KOA 16.600/24-009

Rechtsverletzung wegen Verstößen gegen den DSA

Die KommAustria hat gemäß Art. 53 der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG, vom 27.10.2022, L 277/56 (DSA) iVm § 2 Abs. 3 Z 11 KDD-G festgestellt, dass die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. als Anbieterin des unter der Adresse „https://www.derstandard.at/“ bereitgestellten Hostingdienstes im Zeitraum von 17.02.2024 bis 30.06.2024
1. Art. 17 Abs. 1 lit. a und d iVm Abs. 3 lit. c DSA dadurch verletzt hat, dass die jeweiligen Begründungen für die Entfernung von Inhalten der Nutzer im STANDARD-Forum und für die Schließung von Nutzerkonten keine Angaben darüber enthalten haben, ob und in welcher Weise automatisierte Mittel zur Entscheidungsfindung verwendet wurden,

2. Art. 17 Abs. 1 lit. a und d iVm Abs. 3 lit. e DSA dadurch verletzt hat, dass die jeweiligen Begründungen für die Entfernung von Inhalten der Nutzer im STANDARD-Forum und für die Schließung von Nutzerkonten weder einen Verweis auf die jeweils betroffene Forenregel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen noch eine Erläuterung dazu enthalten haben, warum die entfernten Inhalte und die gesperrten Nutzerkonten als damit unvereinbar angesehen wurden,

3. Art. 17 Abs. 1 lit. a und d iVm Abs. 3 lit. f DSA dadurch verletzt hat, dass die jeweiligen Begründungen für die Entfernung von Inhalten der Nutzer im STANDARD-Forum und für die Schließung von Nutzerkonten keine Angaben über die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe enthalten haben.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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