DIe KommAustria hat der Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich gemäß Art. 22 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG, vom 27.10.2022, ABl L 277/56 (DSA) und § 2 Abs. 3 Z 3 des KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich Cybermobbying und –gewalt, rechtswidrige Äußerungen, Beeinträchtigung des Jugendschutzes, Pornografie und Gefahr für die öffentliche Sicherheit zuerkannt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes