• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    08.01.2026
  • Unterkategorie
    Vertrauenswürdige Hinweisgeber (DSA)
  • Partei(en)
    Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich
  • GZ
    2025-0.749.125-5-A

Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber

DIe KommAustria hat der Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich gemäß Art. 22 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG, vom 27.10.2022, ABl L 277/56 (DSA) und § 2 Abs. 3 Z 3 des KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich Cybermobbying und –gewalt, rechtswidrige Äußerungen, Beeinträchtigung des Jugendschutzes, Pornografie und Gefahr für die öffentliche Sicherheit zuerkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.

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