Der Beschuldigte hat als Vorstand der Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass diese als Mediendiensteanbieterin des Kabelfernsehprogramms „Panoramablick Kitzsteinhorn“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 01.06.2023 bzw. 05.10.2023 eingetretenen Änderungen in ihren indirekten Eigentumsverhältnissen, konkret bei der Kapruner Promotion und Lifte GmbH, welche zu 7,2 % an der Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft beteiligt ist, nämlich
- die Reduktion der Stammeinlage von Friedrich Morokutti, von ATS 56.500,- auf ATS 5.000,-
- das Ausscheiden des Gesellschafters Dr. Günter Stolz (Stammeinlage ATS 10.000,-)
- das Ausscheiden der Gesellschafterin Inge Morokutti (Stammeinlage ATS 38.500,-)
- die Erhöhung der Stammeinlage von Rudolf Neumair von ATS 70.000,- auf ATS 115.000,-
- die Erhöhung der Stammeinlage von Mag. Gerald Neumair von ATS 70.000,- auf ATS 115.000,- und
- den Eintritt von Wilhelmine Stolz mit einer Stammeinlage von ATS 10.000,-
nicht bis zum 31.12.2023 bekanntgegeben hat und insoweit für das Jahr 2023 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber