Die KommAustria hat der PH Radio GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 23.11.2025 bis zum 19.01.2026 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „WINTERFEST“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1. und 2. beschriebenen Übertragungskapazitäten „SALZBURG 4 (Wartberg) 102,5 MHz“ und „SALZBURG 10 (Liefering) 99,8 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet den Raum Salzburg Stadt und Umgebung, insbesondere die Gemeinden Anthering, Salzburg und Wals-Siezenheim sowie auch die Gemeinden Anif, Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Grödig, Hallwang und Puch bei Hallein.
Die Beilagen 1. und 2. bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das bewilligte Programm, das die von 26.11.2025 bis 06.01.2026 stattfindende Veranstaltung „WINTERFEST“ begleitet, umfasst ein im Wesentlichen eigengestaltetes kommerzielles 24-Stunden-Vollprogramm. Das Musikprogramm bewegt sich im Hot-AC-Format und setzt auf beliebte Unterhaltungsmusik innerhalb der Zielgruppe aus den Kategorien Pop, Rock, Hip Hop, Dance und Electronic. Die Sendeflächen von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr sind moderiert. Zur vollen Stunde werden von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr Nachrichten ausgestrahlt. Zusätzlich sollen laufend lokale Servicemeldungen und Informationen, die auf das Leben im Versorgungsgebiet abzielen, geboten werden. Das Verhältnis Wort- zu Musikprogramm beträgt 20:80. In Bezug auf die Veranstaltung „WINTERFEST“ beinhaltet das Programm neben Informationen zum Veranstaltungsprogramm und zu aktuellen Ereignissen auch Hintergrundberichte, Interviews, Meinungen und eine Berichterstattung über die Geschichte der Veranstaltung. Zudem sollen Wegbegleiter, Veranstalter, Veranstaltungsbesucher, prominente Unterstützer und die Salzburger Bevölkerung zu Wort kommen. Die Sendungen sollen sich aus Zusammenschnitten von O-Tönen, Beiträgen von Gästen und Moderationen und redaktionell aufbereiten Berichten zusammensetzen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.