• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    23.12.2022
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Red Bull Media House GmbH
  • GZ
    KOA 2.300/22-030

Rechtsverletzung wegen Nichtachtung der Grundsätze der Objektivität und Meinungsvielfalt 

Die KommAustria hat 1. gemäß § 61 Abs. 1, § 62 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 AMD-G, festgestellt, dass die Red Bull Media House GmbH als Mediendiensteanbieterin durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm „Servus TV“ ab ca. 19:26 Uhr ausgestrahlten Sendung „Der Wegscheider“

1.a. am 06.11.2021

1.a.a. „Und gleich geblieben ist natürlich das unerschütterliche Vertrauen in die Aussagen der Regierung, der Pharmaindustrie, das Impfsyndikat, der Ärztekammer und aller anderer angeschlossenen Lobbyisten, inklusive den Lohnschreibern im medialen Mainstream. Die Menschen spüren, dass sie sich auf diese Aussagen verlassen können, etwa … Dass in den Spitälern ausnahmslos ungeimpfte Corona-Patienten liegen.“,

1.a.b. „… der Herr Minister, der im Übrigen doppelt Geimpften ausdrücklich davon abrät, vor dem dritten Stich einen Antikörpertest zu machen.“,

1.a.c. „Wir haben in Wahrheit auch keine Ahnung, ob und wie die Impfung wirkt.“,

1.a.d. „Gut, ich hoffe ja, dass Herr Dr. Mückstein vor diesem Gespräch noch kurz bei Wikipedia reinschaut, denn dann erfährt er, dass Ivermectin nicht nur in der Tiermedizin, sondern auch in der Humanmedizin erfolgreich gegen Infektionskrankheiten eingesetzt wird, nachweislich antivirale Eigenschaften hat und in vielen Ländern auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung findet. Und Herr Mückstein könnte auch erfahren, dass die beiden Forscher Satoshi Ômura und William Campbell 2015 den Medizinnobelpreis für die Entwicklung von Ivermectin in der Humanmedizin bekommen haben, mit dem in Afrika schon hunderte Millionen Kinder behandelt wurden und das zur nahezugehenden Ausrottung von Flussblindheit und anderer schwerer Krankheiten geführt hat. Aber vielleicht weiß das der Herr Gesundheitsminister ohnehin alles und verschweigt es einfach nur, um Ivermectin in der Öffentlichkeit nur als Entwurmungsmittel für Pferde schlecht zu machen, weil mögliche Heilmethoden neben der Impfung einfach nicht gewünscht sind.“,

1.b. am 13.11.2021 „Wenn der offenbar übergeschnappte Rektor der Uni Klagenfurt der Meinung ist, dass ungeimpfte Menschen kein Recht auf universitäre Ausbildung mehr haben, verhängt er mit einem Federstrich 2G.“,

1.c. am 20.11.2021 „Da sieht man wie wichtig gewissenhaftes Etikettieren für die richtige Impfetikette ist. Apropos Etikettieren beziehungsweise Umetikettieren: das kennt man ja von diversen Lebensmittelskandalen früherer Jahre als findige Supermarktmanager abgelaufene, aber nicht verkaufte Lebensmittel einfach mit einem späteren Ablaufdatum umetikettiert haben. Die Gesundheitsbehörden haben damals bei diesem Kavaliersdelikt bekanntlich kein Pardon gekannt und die verantwortlichen Manager schnurstracks vor Gericht gebracht. Gott sei Dank sind die Behörden bei abgelaufenen Genimpfstoffen nicht ganz so streng und drücken schon einmal ein Auge zu, wenn das Ablaufdatum still und heimlich verlängert wird. So wie jetzt etwa wieder bei einem der meist verwendeten Coronaimpfstoffe, wo zurzeit wieder zigtausende Chargen ablaufen. Das ist im Trubel der Ankündigung eines neuen Lockdowns und einer Zwangsimpfung ab Februar glücklicherweise auch jetzt wieder völlig untergegangen. Die Regierung hatte ja Anfang des Jahres vorsorglich ein Vielfaches des notwendigen Impfstoffs eingekauft, weil aber wegen der blöden Impfverweigerer jetzt noch immer tausende Dosen ungespritzt herumliegen, ist bei diesem jetzt auf Weisungen von oben – also von der EMA abwärts – das Ablaufdatum um drei Monate verlängert worden. Das heißt, spätestens mit der Impfpflicht ab Februar haben wir dann endlich auch diese umetikettierten Chargen der per Notzulassung bewilligten Genspritzmittel verimpft.“,
1.d. am 27.11.2021 „Apropos Regierung, da frage ich mich schon seit Monaten immer wieder, wieso die türkis-grüne Bundesregierung ihre Entscheidungen, Lockdowns und andere einschneidende Maßnahmen und die massivste Einschränkung der Grundrechte seit dem zweiten Weltkrieg, allen Ernstes auf Basis der Vorhersagen und Mutmaßungen von ein paar Simulationsforschern trifft, deren Prognosen in all der Zeit noch kein einziges Mal gestimmt haben.“,

1.e. am 04.12.2021

1.e.a. „In der eine unheilige Allianz aus ehemaligen Experten, die vom Weg abgekommen sind, zusammen mit ein paar Esoterikern, Schwurblern und Rechtsextremen nicht aufhören, die Seuche, die laut unseren Experten ähnlich gefährlich wie Ebola ist, zu verharmlosen und vor angeblichen Nebenwirkungen einer segensbringenden Impfung zu warnen, die sie als Genspritzmittel mit Notzulassung verunglimpfen.“ sowie

1.e.b. „Ich meine, was machen die für ein Theater wegen 2,5 Millionen gemeldeten Fällen von teils schweren Nebenwirkungen, es gibt keinen Beweis, dass die irgendwas mit der Impfung zu tun haben.“

mangels ausreichendem Sachsubstrat und aufgrund der grob verzerrenden Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt hat.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat die von Red Bull Media House GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 19.06.2023, W271 2266683-1/11E, stattgegeben und den angefochtenen Bescheid aufgehoben. .

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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