Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „KLAGENFURT 3 - Pyramidenkogel 103,7 MHz“ ausgebaut. Die entgegenstehenden Anträge der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. und der Edelweis Rundfunk GmbH wurden wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 29.1.2007, GZ. 611.038/0001-BKS/2006, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen und den erstinstanzlichen Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Dabei hat er ausgesprochen, dass dem Ausbau einer bundesweiten Zulassung grundsätzlich Vorrang vor der Neuschaffung von Versorgungsgebieten zukommt. Die Zuordnung ist damit rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen