• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    21.09.2006
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
  • GZ
    KOA 1.011/06-069

Ausbau der bundesweiten Zulassung von "KRONEHIT" um Klagenfurt 103,7 MHz

Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „KLAGENFURT 3 - Pyramidenkogel 103,7 MHz“ ausgebaut. Die entgegenstehenden Anträge der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. und der Edelweis Rundfunk GmbH wurden wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 29.1.2007, GZ. 611.038/0001-BKS/2006, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen und den erstinstanzlichen Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Dabei hat er ausgesprochen, dass dem Ausbau einer bundesweiten Zulassung grundsätzlich Vorrang vor der Neuschaffung von Versorgungsgebieten zukommt. Die Zuordnung ist damit rechtskräftig.

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