Im Rahmen der Förderungsverwaltung der KommAustria und RTR-GmbH werden ab 01.09.2025 aufgrund des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), BGBl. I Nr. 5/2024, neben der bisherigen Veröffentlichung der Entscheidungen auch die Förderverträge (allenfalls auszugsweise) veröffentlicht. Verträge und Entscheidungen sind Informationen im allgemeinen Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 IFG und, soweit und solange sie nicht der Geheimhaltung des § 6 IFG unterliegen, gemäß § 4 IFG proaktiv im Internet zu veröffentlichen.
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