• Betreibername
    LIWEST Kabelmedien GmbH
  • Datum
    28.11.2019
  • GZ
    KOA 6.400/19-063

LIWEST Kabelmedien GmbH - Nicht ausschließlich Begünstigende Änderung der EB und LB "Schlaue Fiber-Kati+"

Die LIWEST Kabelmedien GmbH hat nachfolgend dargestellte, nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Vertragsbedingungen für bestimmte Bestandskunden nach § 25 TKG 2003 angezeigt. Bestandskunden mit Verträgen über das Produkt „Schlaue Fiber-Kati+“ werden auf das Produkt „Schlaue Kati streamt“ umgestellt. Ab 01.02.2020 sollen daher folgende Änderungen in Kraft treten: * Erhöhung des monatlichen Entgelts von EUR 42,90 auf EUR 46,90, zzgl unveränderter Servicepauschale iHv EUR 1,75; * „Gutschrift iHv EUR 4,- in der gesamten Mindestvertragsdauer Ihres Vertrages“; * Es gelten die aktuellen AGB FERNSEHEN und Internet u/o Telefonie der LIWEST. Die Information über die anstehenden einseitigen, nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen werden in geeigneter Form kundgemacht. Die betroffenen Teilnehmer werden von den Betreibern nach § 25 Abs 3 TKG 2003 iVm der Mitteilungsverordnung (MitV) umfassend, zeitgerecht und individuell informiert werden.

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