Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "S GILGEN (Zwölferhorn) 94,2 MHz" und "S GILGEN (Zwölferhorn) 107,5 MHz"
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.411/21-011
Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, folgende Übertragungskapazitäten aus:
* S GILGEN (Zwölferhorn) 94,2 MHz
* S GILGEN (Zwölferhorn) 107,5 MHz"
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 05. November 2021, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 31. August 2021
Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)