• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Datum
    21.10.2016
  • Einreichfrist
    22.12.2016

Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Innsbruck und Teile des Bezirks Innsbruck Land"

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

1. Versorgungsgebiet "Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land" (KOA 1.541/16-004):

* INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 95,5 MHz
* INZING 2 (Stieglreith) 95,1 MHz
* WATTENS 4 (Volderberg) 88,0 MHz

2. Versorgungsgebiet "Innsbruck 99,9 MHz und Teile des Bezirkes Innsbruck Land" (KOA 1.542/16-003):

* INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 99,9 MHz
* INZING 2 (Stieglreith) 107,7 MHz
* WATTENS 4 (Volderberg) 93,6 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 22. Dezember 2016, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 18. Oktober 2016

Kommunikationsbehörde Austria



Dr. Martina Hohensinn
(Mitglied)

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