Ausschreibung der Übertragungskapazität "WIEN 11 (KW Simmering) 96,4 MHz“ gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, folgende Übertragungskapazitäten aus:
*WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz (KOA 1.193/22-031)
*WIEN 11 (KW Simmering) 96,4 MHz (KOA 1.193/22-032)
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebieten sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 17. Oktober 2022, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 11.07.2022
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)