• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Datum
    03.05.2024
  • Einreichfrist
    10.07.2024

Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Traunviertel, Teile des Hausruckviertels und des Mühlviertels" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.378/24-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Traunviertel, Teile des Hausruckviertels und des Mühlviertels“) aus:

* FREISTADT (Obergrünbach) 93,8 MHz
* KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 101,4 MHz
* KREMSMUENSTER (Gusterberg) 99,2 MHz
* LINZ 1 (Lichtenberg) 96,7 MHz
* PERG (Lanzenberg) 89,7 MHz
* S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz
* STEYR 4 (Mobilfunkmast) 107,7 MHz
* UNTERACH ATTS (Ackerschneid) 95,4 MHz
* WEYREGG (Gahberg) 105,8 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 10. Juli 2024, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 25. April 2024

Kommunikationsbehörde Austria

Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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