Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.706/22-002
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 103,2 MHz“) aus:
*WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 14.12.2022, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 27.9.2022
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)