Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität "BERNHARDSCHLAG (Feuerwehr) 107,6 MHz"
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazitäten aus:
*FORST (Luftenberg) 100,0 MHz (KOA 1.377/24-002)
*BERNHARDSCHLAG (Feuerwehr) 107,6 MHz (KOA 1.377/24-003)
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G sind diese Ausschreibungen auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu bestehenden Versorgungsgebieten sind jeweils mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 15. April 2024, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, 29. Jänner 2024
Kommunkationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)