Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 4.09.2006 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens M 10/06 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 37 Abs. 3 erster Satz TKG 2003 wird das Verfahren M 10/06 betreffend den Vorleistungsmarkt „Trunk-Segmente von Mietleitungen“ gemäß § 1 Z 11 der Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die der sektorspezifischen ex-ante Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte für den Telekommunikationssektor festgelegt werden (Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 idF BGBl II Nr. 117/2005, „TKMVO 2003“), eingestellt.
Auf dem Vorleistungsmarkt für Trunk-Segmente von Mietleitungen wurde kein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt, daher herrscht auf dem gegenständlichen Markt effektiver Wettbewerb im Sinne des § 37 Abs. 2 TKG 2003.
Der Bescheid M 10/06-37 steht nachfolgend zum Download bereit.