Mit Bescheid vom 26.11.2018 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
R 7/22 - Elektrotechnik Gärtner, Gärtner & Harauer OG; Netzsperren
R 6/22 - LIWEST Kabelmedien GmbH, Netzsperren
R 4/22 - KAPPER NETWORK-COMMUNICATIONS GmbH, Netzsperren
R 3/22 - next layer Telekommunikationsdienstleistungs- und Beratungs GmbH, Netzsperren