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Informationen vom 4. BEREC Plenum

Mit dem 49. BEREC Plenum in Stockholm und dem Debriefing am 15. Dezember findet das Jahr 2021 für BEREC einen Abschluss. Final vorgestellt wurde bei diesem Plenum das BEREC Arbeitsprogramm 2022, auf das wir im letzten Newsletter bereits einen Vorgeschmack bieten konnten, und auch die Arbeitsgruppen des kommenden Jahres. Zwei der Ad hoc Arbeitsgruppen – nämlich zu Sustainability und Cybersecurity – sind nämlich ab dem nächsten Jahr als permanente Arbeitsgruppen etabliert, um der langfristigen Bedeutung ihrer Arbeit Rechnung zu tragen. Ein besonderes Highlight des nächsten Jahres wird für den Fachbereich Telekommunikation und Post außerdem das BEREC Plenum im September sein, das in Salzburg stattfinden wird.

Blick auf die BEREC Praxis

Covid-19 hat Europa weit über das Nennungsjahr hinaus geprägt und die Maßnahmen, die damit zusammenhängend eingeleitet wurden, hatten auch im Telekomsektor große Auswirkungen. Im BEREC Bericht zur Covid-19 Krise beschäftigt sich BEREC mit der Frage, welche Lehren aus den Erfahrungen der letzten Jahre gezogen werden können, um den Beitrag von Telekommunikationsnetzen und Diensten zu einer resilienten Gesellschaft sicherzustellen. 

Was bisher geschah und wie es weitergeht ist auch das Leitmotiv des Berichtes zur nationalen Implementierung und Funktionstüchtigkeit der Allgemeingenehmigung. Die Allgemeingenehmigung verpflichtet Anbieter von Kommunikationsnetzen und diensten dazu, ihre Tätigkeit bei der nationalen Regulierungsbehörde anzuzeigen. Mit dem EECC und den BEREC Leitlinien wurden jene Informationen, die Anbieter bei der Anzeige der Allgemeingenehmigung bereitstellen müssen, EU-weit standardisiert. Erste Erfahrungen deuten darauf hin, dass durch diese Standardisierung die Informationsbereitstellung für Anbieter weniger aufwändig geworden ist. Da der EECC aber noch nicht in allen EU Mitgliedstaaten implementiert wurde und somit die Abschätzung der Funktionstüchtigkeit erschwert ist, wird sich BEREC weiter mit diesem Thema beschäftigen. 

Mit Blick auf die Zukunft setzt sich BEREC in einer ersten Opinion damit auseinander, welche Auswirkungen Markt- und technologische Entwicklungen auf die Anwendung der Rechte von Endnutzerinnen und Endnutzern haben können. Darin kommt BEREC zum Schluss, dass in den nächsten zwei bis drei Jahren keine Entwicklungen auftreten werden, die eine Anpassung der Rechte von Endnutzerinnen und Endnutzern erfordern. Allerdings ist die Evaluierung dieses Jahr durch die schleppende Umsetzung des EECCs in den Mitgliedstaaten erschwert, weshalb BEREC weiterhin den Markt und technologische Entwicklungen beobachten wird. Diese Beobachtung wird in die nächste BEREC Opinion zu diesem Thema einfließen (voraussichtlich 2024). 

Mitgestalten und mitreden

Im Bericht zur Diversifikation des 5G Ökosystems widmet sich BEREC möglichen Entwicklungen im Zusammenhang mit 5G, die bei einem Workshop im Juni von Stakeholdern aufgezeigt wurden. Neue Geschäftsmodelle, neue Vorleistungsmärkte und sogar neue industrielle Endnutzer werden sich in diesem neuen Ökosystem ausbilden, die für die regulatorische Arbeit neue Fragen aufwerfen. Bei diesen Fragen wird sich BEREC weiterhin an den Prinzipien der Technologieneutralität, der Förderung von Wettbewerb und dem Schutz von privaten, geschäftlichen und industriellen Endnutzerinnen und Endnutzern orientieren. 

Im Kontext von 5G hat das Themenfeld elektromagnetische Frequenzen abermals öffentliches Interesse erlangt. BEREC lud daher im September zu einem Workshop mit Expertinnen und Experten ein, um gemeinsam über die Kommunikation von wissenschaftlich definierten Grenzwerten für Strahlung zu diskutieren. Erfahrungsberichte der nationalen Regulierungsbehörden zeigen, dass vor allem der offene Zugang zu Daten und die zielgruppengerechte Kommunikation wichtige Beiträge zu einer sachlichen Auseinandersetzung darstellen. RTR.Telekom.Post bietet zu diesem Thema mit dem 5G Gemeindeservice Informationen rund um 5G und auch zu Grenzwerten an. In dem Senderkataster des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus können außerdem Mobilfunk- und Rundfunksender geographisch abgefragt werden. 

Wie auch bei einem Workshop im September zu den Erfahrungen der nationalen Regulierungsbehörden mit 5G thematisiert wurde, ist die Darstellung der Breitbandversorgung sowohl ein wichtiges Ziel als auch ein schwieriges Unterfangen. BEREC setzte sich dieses Jahr mit dem Thema auseinander, wie die Vergleichbarkeit von nationalen Indikatoren für die Breitbandversorgung sichergestellt werden kann, und veranstaltete dazu auch einen Workshop im Oktober. Die Erkenntnisse aus diesem Workshop flossen in den Bericht zu nationalen Breitbandindikatoren ein, der versucht, eine Grundlage für vergleichbare Indikatoren für die Breitbandversorgung in Europa zu schaffen. 

Nicht nur Workshops, sondern auch Konsultationen sind ein wichtiges Instrument, um Stakeholder in die regulatorische Arbeit einzubeziehen. Mit dem BEREC Plenum gelangen zwei Berichte zur Konsultation: der BEREC Bericht zu einem konsistenten Ansatz bei Migration und Kupfer-Abschaltung sowie der BEREC Bericht zur Aktualisierung der BEREC Methodologie zur Evaluierung der Netzneutralität. Feedback zu beiden Berichten kann bis 28. Jänner 2022 eingereicht werden. Zu guter Letzt: Auch BEREC wird in den kommenden Monaten eine Stellungnahme zu den State Aid Guidelines abgeben, die Mitte November von der Europäischen Kommission zur Konsultation veröffentlicht wurden.


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