• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    25.03.2014
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation zum Entwurf einer Novelle der KEM-V 2009

Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009)


Das derzeit angewandte, 2004 von Betreibern multilateral festgelegte, Routingnummernkonzept in Zusammenhang mit der mobilen Rufnummernportierung enthält die Einschränkungen, dass maximal neun mobile Kommunikationsnetze sowie mobile Rufnummern hinter maximal zehn mobilen Bereichskennzahlen adressiert werden können. Um diese Einschränkungen künftig zu beheben, ist ein neues Routingkozept erforderlich, für das im vorliegenden Entwurf der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) neue Routingkennzahlen mit entsprechenden Verhaltensvorschriften sowie Vorgaben für die verpflichtende Nutzung dieser Rufnummern im Rahmen der mobilen Rufnummernportierung festgelegt werden.

Dem derzeitigen Entwurf vorausgegangen ist im Juli 2013 bereits eine Konsultation zur Änderung des Routingnummernkonzepts.

Von der RTR-GmbH wird der vorliegende Entwurf zur 5. Novelle der KEM-V 2009 nun gemäß § 128 TKG 2003 bis 22.04.2014 konsultiert.

Zur leichteren Lesbarkeit ist im Konsultationsdokument der Text der Novelle im Änderungsmodus in die aktuell gültige Fassung der Verordnung eingearbeitet, erläuternde Bemerkungen sind jeweils direkt angefügt. Zur Übersicht der Änderungen steht eine "Kurzversion" ergänzend zur Verfügung. Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Novelle der KEM-V 2009 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 22.04.2014 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria


Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.

Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation

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